AAA erhält Rettungsdienstbewilligung des Kantons Bern
Das Spitalamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat der AAA per 3.2.2014 eine Bewilligung zum Betrieb eines Rettungsdienstes im Kanton Bern erteilt. Die Zulassung wird im Rahmen des Binnenmarktgesetzes sowie dem kantonalen Spitalversorgungsgesetz verfügt. Grund für dieses kantonale Bewilligungsgesuch der AAA war es wiederum, eine zweifelsfreie rechtliche Basis für kantonsübergreifenden Transporte zu haben.
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